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GHS-Symbol 06 "Totenkopf mit gekreuzten Knochen"

Produktinformationen "GHS-Symbol 06 "Totenkopf mit gekreuzten Knochen" "

Dieses Etikett der Gefahrklasse 6 kennzeichnet giftige Stoffe und trägt als Erkennungsmerkmal das Symbol eines Totenkopfs mit gekreuzten Knochen. Nach CLP/GHS-Verordnung weisen diese Stoffe lebensgefährliche Eigenschaften auf und sind giftig beim Verschlucken, Einatmen oder Hautkontakt.


Zusätzlich kann das Etikett mit einem individuell wählbaren Signalwort versehen werden, um die Kennzeichnung Ihres Gefahrguts zu verstärken.


Haftpapier

• Verfügbare Größen: 1,8 x 2,2 cm, 2,5 x 3,1 cm, 5,2 x 7,4 cm, 7,4 x 10,5 cm

• Farbigkeit: 2-farbig, rot/schwarz

• Eigenschaften: permanent klebend, hohe Endfestigkeit, bedingt wasserabweisend