Gefahrgutaufkleber / Begrenzte Mengen / Schriftliche Weisungen
Begrenzte Mengen nach ADR
Der Gefahrgutaufkleber „LQ (Limited Quantity / Begrenzte Menge nach ADR 2011)“ dient als ADR-Transportaufkleber für gefährliche Güter, die nur in begrenzter Menge verpackt und versendet werden dürfen. Die zulässige Mengengrenze (Limited Quantity) richtet sich dabei nach dem jeweiligen Gefahrstoff, während die Gesamtmenge der transportierten Gefahrgüter keiner speziellen Begrenzung unterliegt. Sobald ein Verpackungsstück das zulässige Maximalgewicht von 30 kg bzw. 20 kg überschreitet, muss es mit dem entsprechenden LQ-Kennzeichen versehen werden. Grundsätzlich gilt, dass gefährliche Güter nur in Innenverpackungen transportiert werden dürfen, sofern eine geeignete Außenverpackung verwendet wird. Beide Verpackungen müssen mit dem LQ-Label / ADR-Etikett gekennzeichnet sein, sodass klar erkennbar ist, um welche Art von Transportgut es sich handelt. Nach ADR 3.4.7 muss das Kennzeichen für begrenzte Menge gut sichtbar, leicht lesbar und witterungsbeständig sein, sodass seine Wirkung nicht beeinträchtigt wird. Zudem ist darauf zu achten, dass das Limited-Quantity-Etikett korrekt und gemäß den Vorschriften angebracht wird.Haftpapier (Rollenware)Verfügbare Größen: 5x5 cm, 10x10 cmFarbigkeit: 1-farbig, schwarzEigenschaften: permanent klebend, hohe Endfestigkeit, bedingt wasserabweisendPE-Haftfolie (Rollenware)Verfügbare Größen: 5x5 cm, 10x10 cm Farbigkeit: 1-farbig, schwarz Eigenschaften: langfristig haftend, seewasserbeständig, für Innen- und Außenbereich geeignet, weich und flexibelPVC-Haftfolie (Einzeletiketten)Verfügbare Größen: 10x10 cm, 25x25 cm, 30x30 cmFarbigkeit: 1-farbig, schwarzEigenschaften: permanent haftend, seewasserbeständig, für Innen- und Außenbereich geeignet, formstabil und flexibel
Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff
Gefahrgutaufkleber Klasse 1 nur mit Explosiv-Symbol und "1" für Unterklassen 1.1, 1.2 und 1.3 Lieferbare Größen: - 5 x 5 cm - 10 x 10 cm - 25 x 25 cm - 30 x 30 cm Lieferbare Materialien: - Haftpapier/Rollenware (1 Rolle = 1.000 Etiketten) - PE-Haftfolie/Rollenware (1 Rolle = 1.000 Etiketten) - PVC-Haftfolie/Einzeln (1 VE = 100 Etiketten) Mindestabnahme = 10 Etiketten
Gefahrgutaufkleber, Begrenzte Mengen und Schriftliche Weisungen – Kennzeichnung nach ADR, IATA und IMDG
Die korrekte Kennzeichnung gefährlicher Güter ist eine der grundlegendsten Pflichten im Gefahrguttransport. Gefahrzettel auf Versandstücken, Großzettel auf Fahrzeugen und Containern sowie Schriftliche Weisungen im Führerhaus sind keine bürokratischen Formalitäten – sie sind lebensnotwendige Sicherheitsinformationen für alle, die mit einer Sendung in Berührung kommen. Unser Sortiment umfasst Gefahrgutaufkleber für alle Gefahrgutklassen nach ADR, IATA und IMDG, Etiketten für Sendungen mit begrenzten Mengen sowie Schriftliche Weisungen für Gefahrgutfahrer – alles normgerecht, witterungsbeständig und sofort einsatzbereit.
Gefahrgutaufkleber für alle Gefahrgutklassen
Die Gefahrgutvorschriften schreiben für jede Gefahrgutklasse ein spezifisches Gefahrzettel-Muster vor, das gut sichtbar auf dem Versandstück angebracht werden muss. Unser Sortiment deckt alle Klassen und Unterklassen lückenlos ab – sowohl in deutschsprachiger als auch in englischsprachiger Ausführung für den internationalen Einsatz.
Klasse 1 – Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff
Verfügbar in allen relevanten Unterklassen und Verträglichkeitsgruppen – von Unterklasse 1.1 bis zu den weiteren Unterteilungen. Auch als allgemeiner Gefahrgutaufkleber Klasse 1 erhältlich.
Klasse 2 – Gase
Entzündbare Gase (Klasse 2.1 / „Flammable Gas"), nicht entzündbare, nicht giftige Gase (Klasse 2.2 / „Non-Flammable Non-Toxic Gas") sowie giftige Gase (Klasse 2.3 / „Toxic Gas") – jeweils in deutsch- und englischsprachiger Ausführung.
Klasse 3 – Entzündbare flüssige Stoffe
„Flammable Liquid" und entzündbare flüssige Stoffe in mehreren Ausführungen – als Standardgefahrzettel sowie in verschiedenen Sonderausführungen für spezifische Anforderungen. Auch als Sonderanfertigung (GKL3) erhältlich.
Klasse 4 – Entzündbare feste Stoffe, selbstentzündliche und wasserreaktive Stoffe
- Klasse 4.1 – Entzündbare feste Stoffe („Flammable Solid")
- Klasse 4.2 – Selbstentzündliche Stoffe („Spontaneously Combustible")
- Klasse 4.3 – Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln („Dangerous When Wet")
Klasse 5 – Entzündend wirkende Stoffe und organische Peroxide
- Klasse 5.1 – Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe („Oxidizer")
- Klasse 5.2 – Organische Peroxide („Organic Peroxide") – in deutsch- und englischsprachiger Ausführung
Klasse 6 – Giftige und ansteckungsgefährliche Stoffe
- Klasse 6.1 – Giftige Stoffe („Toxic") – in mehreren Ausführungen
- Klasse 6.2 – Ansteckungsgefährliche Stoffe („Infectious Substance")
Klasse 7 – Radioaktive Stoffe
Radioaktive Stoffe in allen drei Kategorien: Kategorie I Weiß, Kategorie II Gelb und Kategorie III Gelb. Ergänzend: Spaltbare Stoffe der Klasse 7.
Klasse 8 – Ätzende Stoffe
„Corrosive" und ätzende Stoffe – in deutsch- und englischsprachiger Ausführung.
Klasse 9 – Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegen