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Zollvordrucke – Formulare für die tägliche Zollabwicklung

Die Zollabwicklung in Deutschland und der Europäischen Union erfordert eine Vielzahl spezifischer Vordrucke – für Zollwertanmeldungen, besondere Zollverfahren, Rückwarenregelungen, Anschreibeverfahren und viele weitere Vorgänge des zollrechtlichen Alltags. Neben den bekannten Standarddokumenten wie Einheitspapier oder Ursprungszeugnis gibt es eine Reihe von Spezialvordrucken, die in bestimmten Situationen zwingend erforderlich sind. Unser Sortiment an Zollvordrucken deckt diese Anforderungen vollständig ab – normgerecht, aktuell und sofort einsatzbereit.

Zollwertanmeldung

Die korrekte Ermittlung und Anmeldung des Zollwerts ist eine der grundlegendsten Pflichten bei der Einfuhrverzollung. Für die förmliche Zollwertanmeldung sind zwei Vordrucke vorgesehen:

  • Angaben über den Zollwert D.V.1 (Vordruck 0464) – das zentrale Formular für die Anmeldung des Zollwerts bei der Einfuhr. Es enthält alle Felder für die Angaben zu Kaufpreis, Lieferbedingungen, Transportkosten und sonstigen zollwertrelevanten Elementen gemäß dem Zollwertrecht der EU.
  • Ergänzungsblatt D.V.1 (Vordruck 0465) – für Sendungen mit mehreren Warenpositionen, die eine detaillierte Aufschlüsselung der Zollwertangaben erfordern.

Anschreibeverfahren

Das Anschreibeverfahren ist eine Vereinfachung der Zollabfertigung, bei der Waren direkt in der Buchführung des Unternehmens angeschrieben werden, ohne dass eine vollständige Zollanmeldung zum Zeitpunkt der Überführung erforderlich ist. Für dieses Verfahren stehen folgende Vordrucke zur Verfügung:

  • Anschreibungsmitteilung beim Anschreibeverfahren (Vordruck 0472) – die Mitteilung an die zuständige Zollstelle über die erfolgte Anschreibung.
  • Anschreibung 1g (Vordruck 0512) – für spezifische Anschreibevorgänge gemäß den Bewilligungsbedingungen.
  • Anschreibung 1h (Vordruck 0514) – weitere Anschreibevariante für besondere Verfahrenskonstellationen.
  • Ergänzungsblatt (Vordruck 0516) – als Zusatzblatt für umfangreiche Anschreibungen mit mehreren Positionen.

INF-Blätter für besondere Zollverfahren

Für besondere Zollverfahren wie aktive Veredelung, passive Veredelung oder Rückwarenregelungen sind spezifische Informationsblätter vorgeschrieben, die den zollrechtlichen Status der Waren dokumentieren und den zuständigen Behörden als Nachweis dienen:

  • Informationsblatt INF 2 (Vordruck 0251) – für die aktive Veredelung, wenn Veredelungserzeugnisse in einem anderen Mitgliedstaat in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt werden sollen.
  • INF 3 Rückwarenregelung (Vordruck 0329) – für die Inanspruchnahme der Rückwarenregelung bei der Wiedereinfuhr von Waren in die EU, die zuvor ausgeführt wurden. Es ermöglicht die zollfreie Wiedereinfuhr von EU-Waren, die unverändert zurückgeführt werden.

Erledigungsblatt und Verwendungsschein

Das Erledigungsblatt zum Verwendungsschein (Vordruck 0277) dient der Erledigung von Verwendungsscheinen – einem zollrechtlichen Instrument, das bei der Überführung von Waren in den zollrechtlich freien Verkehr zu einem ermäßigten oder Nullzollsatz eingesetzt wird, wenn die Waren zu einem bestimmten begünstigten Zweck verwendet werden sollen. Das Erledigungsblatt dokumentiert die bestimmungsgemäße Verwendung gegenüber der Zollstelle und schließt das Verfahren formal ab.

Bescheinigung zollrechtlicher Status

Die Bescheinigung über den zollrechtlichen Status (Vordruck 0430) dient dem Nachweis, dass es sich bei einer Ware um eine Gemeinschaftsware handelt. Sie wird benötigt, wenn Waren durch Drittländer oder zollrechtliche Sondergebiete transportiert