Artenschutz / Verschiedene Vordrucke
Fortsetzungsblatt zum Beförderungs- und Begleitpapier, Werkfernverkehr (Art.Nr. 290)
Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke bei Ausfuhren im nichtkommerziellen Reiseverkehr (§ 6 Abs. 3a UStG)
mit zus. rückseitiger "Vergütungszusage des Verkäufers", geblockt zu 100 Blatt Mindestabnahme = 10 Blatt
Vorderseite = Stand 2012 / Rückseite = Stand 2022
Wichtiger Hinweis:
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Die CITES-Bescheinigung darf gemäß Anweisung des Bundesamtes für Naturschutz seit 2014 ausschließlich an Behörden abgegeben werden!