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Artenschutz

224 CITES-Bescheinigung

224 CITES-Bescheinigung

Wichtiger Hinweis: Die CITES-Bescheinigung darf gemäß Anweisung des Bundesamtes für Naturschutz seit dem 01. Mai 2014 ausschließlich an Behörden abgegeben werden!

Artenschutz-Vordrucke nach CITES – Formulare für den Handel mit geschützten Arten

Der internationale Handel mit Exemplaren geschützter Tier- und Pflanzenarten wird durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES), sowie die entsprechenden EU-Artenschutzvorschriften geregelt. Je nach Schutzstatus der Art, Art des Exemplars und Vorgang – etwa Einfuhr, Ausfuhr oder Wiederausfuhr – sind unterschiedliche Genehmigungen, Bescheinigungen und Meldungen erforderlich.

Als Fachverlag für Außenhandels- und Zollvordrucke bieten wir gängige CITES-Vordrucke in praxisgerechter Satzausführung an. Damit stehen Ihnen die für die jeweiligen artenschutzrechtlichen Vorgänge vorgesehenen Formulare in übersichtlicher und anwenderfreundlicher Form zur Verfügung.

Unsere CITES-Vordrucke im Überblick

  • 223 CITES-Einfuhrmeldung – Für die Verwendung im Rahmen des artenschutzrechtlichen Verfahrens. Auch dieser Vordruck ist als mehrfach durchschreibender DIN-A4-Satz erhältlich.
  • 224 CITES-Bescheinigung – Für die Verwendung im Rahmen des artenschutzrechtlichen Verfahrens. Auch dieser Vordruck ist als mehrfach durchschreibender DIN-A4-Satz erhältlich.

Beide Vordrucke sind in verschiedenen Ausführungen erhältlich. Je nach Bedarf können unterschiedliche Blattfolgen, Satzgrößen und Verpackungseinheiten gewählt werden. So lassen sich die Vordrucke an unterschiedliche Bearbeitungsmengen und betriebliche Abläufe anpassen.

Wichtiger Hinweis zur 224 CITES-Bescheinigung

Der Vordruck 224 – CITES-Bescheinigung ist nach den Vorgaben des Bundesamtes für Naturschutz seit 2014 ausschließlich für die Abgabe an zuständige Behörden vorgesehen. Der Vordruck richtet sich daher nicht an Wirtschaftsbeteiligte im Allgemeinen, sondern an die für den Artenschutz zuständigen Behörden und deren Verwendung im entsprechenden Verwaltungsverfahren.

Für wen sind CITES-Vordrucke relevant?

Zoll- und Artenschutzbehörden sowie Unternehmen und Speditionen, die im internationalen Warenverkehr mit CITES-relevanten Exemplaren oder Erzeugnissen zu tun haben, benötigen je nach Vorgang die jeweils vorgesehenen Formulare und Dokumente für eine ordnungsgemäße Abwicklung.

Als langjähriger Fachverlag für Außenhandels- und Zollformulare sind wir mit den formalen Anforderungen an entsprechende Vordrucke vertraut und bieten diese in geprüfter und praxisgerechter Ausführung an.