Warenverkehrsbescheinigungen – Präferenznachweise für den EU-Außenhandel
Warenverkehrsbescheinigungen sind die wichtigsten Präferenznachweise im Außenhandel der Europäischen Union. Sie belegen den präferenziellen Ursprung einer Ware und ermöglichen es dem Importeur im Empfängerland, reduzierte oder nullprozentige Zollsätze im Rahmen eines Freihandelsabkommens in Anspruch zu nehmen. Ohne den richtigen Präferenznachweis werden Waren zu regulären Drittlandszollsätzen verzollt – was die Wettbewerbsfähigkeit erheblich beeinträchtigen kann. Unser Sortiment umfasst alle gängigen Warenverkehrsbescheinigungen in normgerechter Ausführung und in den jeweils vorgeschriebenen Sprachen.
EUR.1 – die meistgenutzte Warenverkehrsbescheinigung
Die EUR.1 ist die am weitesten verbreitete Warenverkehrsbescheinigung im EU-Außenhandel. Sie wird von der zuständigen Zollbehörde oder – bei ermächtigten Ausführern – vom Exporteur selbst ausgestellt und belegt den präferenziellen Ursprung von Waren im Rahmen der Freihandelsabkommen der EU mit zahlreichen Partnerländern in Europa, dem Mittelmeerraum, Afrika und anderen Regionen.
Wir bieten die EUR.1 in drei Sprachversionen an:
- EUR.1 Warenverkehrsbescheinigung (Vordruck 826) – die Standardausführung in deutscher Sprache für den täglichen Einsatz.
- EUR.1 Englisch (Vordruck 279) – für den Einsatz im englischsprachigen Ausland und bei internationalen Handelspartnern.
- EUR.1 Spanisch (Vordruck 886) – für den Handel mit Spanien und spanischsprachigen Ländern Lateinamerikas sowie anderen spanischsprachigen Partnern.
EUR-MED – für den Handel im Mittelmeerraum
Die EUR-MED Warenverkehrsbescheinigung (Vordruck 890) ist eine Weiterentwicklung der EUR.1 und wird im Rahmen der Paneuro-Mediterranen Kumulationszone eingesetzt. Sie gilt für den Handel zwischen der EU und den Mittelmeer-Partnerländern wie Marokko, Tunesien, Algerien, Ägypten, Jordanien, dem Libanon, Israel, der Palästinensischen Behörde, der Türkei und anderen Ländern der Region.
Der entscheidende Unterschied zur EUR.1: Die EUR-MED enthält ein zusätzliches Feld, in dem angegeben wird, ob bei der Herstellung der Waren Kumulationsregeln angewendet wurden. Dies ermöglicht eine erweiterte Kumulierung des Ursprungs über mehrere Länder der Paneuro-Mediterranen Zone hinweg und eröffnet damit zusätzliche Möglichkeiten zur Inanspruchnahme von Präferenzzöllen.
EUR.2 – für Postsendungen und Kleinsendungen
Die EUR.2 Warenverkehrsbescheinigung (Vordruck 819) ist eine vereinfachte Form des Präferenznachweises, die für Postsendungen und bestimmte Kleinsendungen eingesetzt wird, bei denen die Ausstellung einer EUR.1 nicht erforderlich oder nicht möglich ist. Sie wird vom Absender selbst ausgefüllt und unterzeichnet und dient als Erklärung über den präferenziellen Ursprung der versandten Waren.
Die EUR.2 findet vor allem bei kleineren Sendungen im Postverkehr mit Präferenzpartnern der EU Anwendung und ist eine praxisgerechte Alternative zur aufwendigeren EUR.1 für diese Versandformen.
A.TR. – Warenverkehrsbescheinigung für die Türkei
Für den Handel zwischen der Europäischen Union und der Türkei gilt ein besonderes Regime: die Zollunion zwischen der EU und der Türkei. Im Rahmen dieser Zollunion wird nicht der präferenzielle Ursprung, sondern der zollrechtliche Status der Waren nachgewiesen – also ob es sich um Gemeinschaftswaren oder in der EU in den freien Verkehr übergeführte Drittlandswaren handelt.
Das dafür vorgesehene Dokument ist die A.TR. Warenverkehrsbescheinigung (Vordruck 802). Sie wird von der zuständigen Zollbehörde oder einem ermächtigten Ausführer ausgestellt und ermöglicht die zollfreie Einfuhr von Industriewaren in die Türkei bzw. in die EU im Rahmen der Zollunion. Für alle Unternehmen, die regelmäßig mit der Türkei handeln, ist die A.TR. ein unverzichtbares Dokument.
INF 4 – Auskunftsblatt für die Ursprungskumulierung
Das INF 4 Auskunftsblatt (Vordruck 827) ist ein spezialisiertes Dokument im Bereich der Ursprungskumulierung. Es wird eingesetzt, wenn Waren aus einem Präferenzland in ein anderes Präferenzland weiterverarbeitet werden und der Nachweis des Ursprungs der verwendeten Vormaterialien für die Kumulierungsberechnung erforderlich ist.
Das INF 4 begleitet die Waren und enthält Angaben über den Ursprung der eingesetzten Vorprodukte – damit der Empfänger diese Informationen für die Berechnung des Ursprungs seiner eigenen Fertigerzeugnisse nutzen kann. Es wird insbesondere im Rahmen der bilateralen und diagonalen Kumulierung in den Präferenzabkommen der EU benötigt.
Den richtigen Präferenznachweis wählen
Die Wahl des richtigen Präferenznachweises hängt vom Zielland, dem anwendbaren Abkommen, dem Warenwert und der Versandform ab. Grundsätzlich gilt: Die EUR.1 ist das Standarddokument für die meisten EU-Freihandelsabkommen, die EUR-MED für den Mittelmeerraum mit Kumulierungsmöglichkeit, die A.TR. für die Türkei und die EUR.2 für Kleinsendungen im Postverkehr. Bei Unsicherheiten über das richtige Dokument empfehlen wir die Rücksprache mit der zuständigen Industrie- und Handelskammer oder dem Zoll.
Alle Warenverkehrsbescheinigungen in unserem Sortiment entsprechen den aktuellen Anforderungen der EU-Zollvorschriften und sind in praxisgerechten Stückzahlen erhältlich. Entdecken Sie jetzt unser vollständiges Angebot und stellen Sie Ihren Präferenznachweis auf eine rechtssichere Grundlage.