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Lieferantenerklärungen – Vordrucke für den rechtssicheren Präferenznachweis

Im Handel zwischen der Europäischen Union und ihren Präferenzpartnern können Unternehmen erhebliche Zollvorteile nutzen – vorausgesetzt, der präferenzielle Ursprung der Waren wird korrekt nachgewiesen. Das zentrale Instrument dafür ist die Lieferantenerklärung. Sie bildet die Grundlage für die Ausstellung von Warenverkehrsbescheinigungen wie EUR.1 oder für die Abgabe von Ursprungserklärungen durch Ermächtigte Ausführer. Ohne korrekte Lieferantenerklärungen riskieren Unternehmen den Verlust von Präferenzansprüchen, Nachforderungen durch den Zoll und empfindliche Bußgelder.

Unser Sortiment umfasst alle vier gängigen Vordrucke für Lieferantenerklärungen – in normgerechter Ausführung nach DIHK-Form und sofort einsatzbereit.

Lieferantenerklärung mit Präferenzursprung (Vordruck 847a)

Die Lieferantenerklärung mit Präferenz (Vordruck 847a) wird für einzelne Lieferungen ausgestellt und bestätigt, dass die gelieferten Waren den Ursprungsregeln des jeweiligen Präferenzabkommens entsprechen. Sie richtet sich an den Abnehmer der Ware und ermöglicht diesem, seinerseits Präferenznachweise für seine Kunden auszustellen.

Diese Erklärung ist für jeden einzelnen Liefervorgang neu auszustellen und muss alle vorgeschriebenen Angaben zur Ware, zum Ursprungsland und zur angewandten Ursprungsregel enthalten. Der Vordruck 847a entspricht der offiziellen DIHK-Form und ist damit von den zuständigen Zollbehörden und Handelskammern anerkannt.

Langzeit-Lieferantenerklärung mit Präferenzursprung (Vordruck 848a)

Für Unternehmen, die regelmäßig gleichartige Waren an denselben Abnehmer liefern, bietet die Langzeit-Lieferantenerklärung mit Präferenz (Vordruck 848a) eine erhebliche Vereinfachung. Sie gilt für einen festgelegten Zeitraum von bis zu zwei Jahren und deckt alle Lieferungen der darin beschriebenen Waren ab – ohne dass für jede einzelne Sendung eine neue Erklärung ausgestellt werden muss.

Die Langzeit-Lieferantenerklärung reduziert den administrativen Aufwand deutlich und ist besonders für Unternehmen mit regelmäßigen Lieferbeziehungen und gleichbleibendem Warensortiment geeignet. Auch dieser Vordruck entspricht der DIHK-Form und erfüllt alle formalen Anforderungen der einschlägigen EU-Durchführungsvorschriften.

Lieferantenerklärung ohne Präferenzursprung (Vordruck 849)

Nicht alle Waren haben einen präferenziellen Ursprung – sei es, weil sie aus Ländern ohne Präferenzabkommen mit der EU stammen oder weil sie die einschlägigen Ursprungsregeln nicht erfüllen. In diesen Fällen ist die Lieferantenerklärung für Waren ohne Präferenzursprung (Vordruck 849) das richtige Dokument.

Auch diese Erklärung ist rechtlich bedeutsam: Sie gibt dem Abnehmer Klarheit darüber, dass für die gelieferten Waren keine Präferenz geltend gemacht werden kann, und schützt ihn vor unbeabsichtigten falschen Präferenznachweisen gegenüber seinen eigenen Kunden. Die korrekte Verwendung dieses Vordrucks ist ein wichtiger Bestandteil eines funktionierenden Ursprungs-Compliance-Systems.

Langzeit-Lieferantenerklärung ohne Präferenzursprung (Vordruck 850)

Analog zur Langzeit-Liefer