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Altauto – Verwertungsnachweis nach § 15 FZV

Wer ein Fahrzeug endgültig stilllegt, benötigt unter bestimmten Voraussetzungen einen amtlichen Nachweis über die ordnungsgemäße Verwertung. Der Verwertungsnachweis gemäß § 15 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV, Vordruck 465) ist dieses Dokument – ausgestellt von zugelassenen Annahmestellen und Demontagebetrieben, vorgelegt bei der Zulassungsbehörde im Rahmen der Fahrzeugabmeldung.

Wann wird der Verwertungsnachweis benötigt?

Der Verwertungsnachweis nach § 15 FZV bestätigt, dass ein Altfahrzeug einer anerkannten Verwertungseinrichtung übergeben wurde und dort einer ordnungsgemäßen, umweltgerechten Entsorgung zugeführt wird. Er ist Pflichtbestandteil der behördlichen Abmeldung und stellt sicher, dass Altfahrzeuge nicht unkontrolliert entsorgt oder ins Ausland verbracht werden. Für Autohändler, Schrottplätze, Demontagebetriebe und zertifizierte Altfahrzeugverwerter ist dieser Vordruck ein täglich benötigtes Dokument – und muss stets in aktueller, normgerechter Ausführung vorliegen.

Normgerecht und sofort einsatzbereit

Unser Vordruck 465 erfüllt alle formalen Anforderungen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und wird von den Zulassungsbehörden anerkannt. Er ist in praxisgerechten Stückzahlen erhältlich. Bitte beachten Sie, dass Formulare von Rücknahme und Umtausch ausgeschlossen sind.