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Entzündbare feste Stoffe - Klasse 4.1

Produktinformationen "Entzündbare feste Stoffe - Klasse 4.1 "

Gemäß ADR 2.2.41.1 umfasst die Gefahrgutklasse 4.1 verschiedene entzündbare Stoffe und Gegenstände.
Zu dieser Klasse gehören:
• leicht brennbare feste Stoffe und Gegenstände
• selbstzersetzliche feste oder flüssige Stoffe
• desensibilisierte explosive feste Stoffe
• sowie weitere Stoffe, die selbstzersetzlichen Stoffen verwandt sind
Da diese Materialien bei Hitze, Funken oder Flammen eine hohe Reaktionsgefahr aufweisen, ist eine korrekte und gut sichtbare Kennzeichnung des Gefahrguts bei jedem Transport unerlässlich. 
Sie stellt sicher, dass im Störfall schnell und gezielt geeignete Maßnahmen eingeleitet werden können.

PE-Haftfolie

• Verfügbare Größen: 10x10 cm
• Farbigkeit: 2-farbig, rot/schwarz
• Eigenschaften: langfristig haftend, seewasserbeständig, für Innen- und Außenbereich geeignet, weich und flexibel