Produktinformationen "Lithiumzellen- oder Batterien "
Gem. Veröffentlichungen in den neuen Gefahrgutvorschriften "ADR Stand 2023" (unter Punkt 1.6.1.49) und in der "IATA Stand 2023" (unter Punkt 7.1.5.5.4) muss auf den Etiketten für Lithiumbatterien außer der UN-Nummer keine zusätzliche Telefonnummer mehr angegeben werden.
Wichtiger Hinweis:
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Die Etiketten mit Angabe einer Telefonnummer dürfen noch bis 31.12.2026 verwendet werden.
Wichtiger Hinweis:
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Die Etiketten mit Angabe einer Telefonnummer dürfen noch bis 31.12.2026 verwendet werden.