Zum Hauptinhalt springen
0571 82823-23
Wir liefern ausschließlich an Gewerbetreibende, Industrie, Handwerk, Handel & Freie Berufe

Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff

Produktinformationen "Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff "

Der Gefahrgutzettel für explosive Stoffe dient der Kennzeichnung von Materialien, die gemäß ADR 2.2.1.1.5 der Unterklasse 1.6 zugeordnet sind.
Die Unterklasse 1.6 umfasst extrem unempfindliche Gegenstände, die nicht massenexplosionsfähig sind. Sie enthalten ausschließlich extrem unempfindliche Stoffe und weisen eine sehr geringe Wahrscheinlichkeit einer unbeabsichtigten Zündung oder Explosionsfortpflanzung auf. Die Gefahr, die von diesen Gegenständen ausgeht, beschränkt sich auf die Explosion eines einzelnen Gegenstandes.
Zur Unterstützung dieser Klassifizierung wird die Verträglichkeitsgruppe „N“ verwendet, die für Gegenstände gilt, die ausschließlich unempfindliche Stoffe enthalten. Die Verträglichkeitsgruppe wird gemäß den Vorgaben in Absatz 2.2.1.1.6 ADR bestimmt. Die Kombination aus Unterklassen-Nummer und Buchstaben der Verträglichkeitsgruppe ergibt den Klassifizierungscode, der eindeutig auf dem Gefahrgutzettel vermerkt wird.

 Haftpapier

• Verfügbare Größen: 10x10cm
• Farbigkeit: 2-farbig, orange/schwarz 
• Eigenschaften: permanent klebend, hohe Endfestigkeit, bedingt wasserabweisend