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Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff

Produktinformationen "Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff "

Der Gefahrgutaufkleber für explosive Stoffe kennzeichnet Stoffe und Gegenstände, bei denen die Wahrscheinlichkeit einer Zündung oder Brandgefahr in der Unterklasse 1.5 besonders gering ist. Eine grundlegende Mindestanforderung für diese Stoffe ist, dass sie beim Außenbrandversuch nicht explodieren dürfen.
Gemäß ADR 2.2.1.1.5 bilden die Nummer der Unterklasse und der Buchstabe der jeweiligen Verträglichkeitsgruppe gemeinsam den Klassifizierungscode. Die Verträglichkeitsgruppe D steht dabei für detonierende explosive Stoffe oder Schwarzpulver, jeweils ohne Zündmittel und ohne zusätzliche Ladung.

 Haftpapier

• Verfügbare Größen: 10x10cm
• Farbigkeit: 2-farbig, orange/schwarz 
• Eigenschaften: permanent klebend, hohe Endfestigkeit, bedingt wasserabweisend