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Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff

Produktinformationen "Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff "


Der Gefahrgutaufkleber für explosive Stoffe dient der eindeutigen Kennzeichnung von explosiven Materialien sowie Gegenständen, die Explosivstoff enthalten. Diese Güter dürfen gemäß Vorschrift erst dann zur Beförderung zugelassen werden, wenn sie mit diesem speziellen Etikett markiert sind. Nach ADR 2.2.1.1.5 werden den Unterklassen folgende Stoffe und Gegenstände zugeordnet:  
• Unterklasse 1.1:  Stoffe und Gegenstände mit Massenexplosionsfähigkeit.  
• Unterklasse 1.2:  Stoffe und Gegenstände, die Splitter-, Spreng- oder Wurfstückgefahr aufweisen, jedoch nicht massenexplosionsfähig sind.
• Unterklasse 1.3:  Stoffe und Gegenstände mit Feuergefahr, die entweder eine geringe Gefahr durch beide   Faktoren darstellen, bei der Verbrennung beträchtliche Strahlungswärme erzeugen oder nacheinander   abbrennen, sodass eine geringe Luftdruck- oder Splitterwirkung entsteht.


PE-Haftfolie

• Verfügbare Größen: 10x10 cm
• Farbigkeit: 2-farbig, orange/schwarz 
• Eigenschaften: langfristig haftend, seewasserbeständig, für Innen- und Außenbereich geeignet, weich und flexibel