Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff
Artikelnummer:
10PV10X
Produktinformationen "Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff "
Der Gefahrgutaufkleber für explosive Stoffe dient der eindeutigen Kennzeichnung von explosiven Materialien sowie Gegenständen, die Explosivstoff enthalten. Diese Güter dürfen gemäß Vorschrift erst dann zur Beförderung zugelassen werden, wenn sie mit diesem speziellen Etikett markiert sind. Nach ADR 2.2.1.1.5 werden den Unterklassen folgende Stoffe und Gegenstände zugeordnet:
• Unterklasse 1.1: Stoffe und Gegenstände mit Massenexplosionsfähigkeit.
• Unterklasse 1.2: Stoffe und Gegenstände, die Splitter-, Spreng- oder Wurfstückgefahr aufweisen, jedoch nicht massenexplosionsfähig sind.
• Unterklasse 1.3: Stoffe und Gegenstände mit Feuergefahr, die entweder eine geringe Gefahr durch beide Faktoren darstellen, bei der Verbrennung beträchtliche Strahlungswärme erzeugen oder nacheinander abbrennen, sodass eine geringe Luftdruck- oder Splitterwirkung entsteht.
PVC-Haftfolie
• Verfügbare Größen: 10x10 cm, 25x25 cm
• Farbigkeit: 2-farbig, orange/schwarz
• Eigenschaften: permanent haftend, seewasserbeständig, für Innen- und Außenbereich geeignet, formstabil und flexibel