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848a.0726 Langzeit-Lieferantenerklg.m. Präferenz DIHK-F

Produktinformationen "848a.0726 Langzeit-Lieferantenerklg.m. Präferenz DIHK-F "

Hinweis zur Lieferantenerklärung 

  • Die IHK-Organisation hat die Vordrucke aufgrund neuer Präferenzabkommen sowie aktueller Entwicklungen im Präferenzrecht zum Juli 2026 überarbeitet.
  • Die inhaltlichen Angaben auf der Vorderseite dieser Lieferantenerklärung sind weiterhin unverändert gültig.  
  • Die Hinweise auf der Rückseite und die Länderliste wurde aktualisiert. 

Lieferantenerklärung (LE) und Langzeit-Lieferantenerklärung (LLE) im Vergleich 

  • Eine Lieferantenerklärung (LE) bestätigt den präferenziellen Ursprung einer Ware und dient als Nachweis für die zollrechtliche Abwicklung, beispielsweise zur Beantragung von Präferenznachweisen wie EUR.1 oder EUR-MED. Sie gilt für eine einzelne Lieferung und kann auch rückwirkend ausgestellt werden.  
  • Eine Langzeit-Lieferantenerklärung (LLE) erfüllt denselben Zweck, deckt jedoch mehrere Lieferungen über einen längeren Zeitraum (bis zu 2 Jahre) ab. Sie ist besonders für regelmäßige Lieferbeziehungen geeignet und reduziert den Verwaltungsaufwand.