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802 A.TR. Warenverkehrsbescheinigung Türkei

Produktinformationen "802 A.TR. Warenverkehrsbescheinigung Türkei "

802 A.TR. Warenverkehrsbescheinigung Türkei

Die Warenverkehrsbescheinigung A.TR. kommt im kommerziellen Warenhandel zwischen der Europäischen Union und der Türkei zum Einsatz. Sie darf ausschließlich für Waren genutzt werden, die sich im zollrechtlich freien Verkehr der EU oder Türkei befinden und direkt zwischen einem EU-Mitgliedsstaat und der Türkei transportiert werden.
Gültig ist die A.TR. Bescheinigung für Unionswaren, wobei Erzeugnisse der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) sowie Agrarprodukte ausdrücklich ausgenommen sind.

Die A.TR. Warenverkehrsbescheinigung

  • findet Anwendung im internationalen Warenverkehr zwischen EU und Türkei
  • bestätigt die präferenziellen Ursprungseigenschaften von Waren
  • ermöglicht im Rahmen der Einfuhrabfertigung im Bestimmungsland eine vollständige oder teilweise Befreiung von Einfuhrzöllen

Laserfassung 80gr. Papier:

1fach Loseblatt DIN A4 (nur Original mit grüner Guilloche) oder 2fach (Blatt 1 Original und Blatt 2 anstatt Guilloche mit roten Schrägeindruck: Kopie für Austeller lose, zusammengetragen zum Satz. Gedruckt auf für Laserdrucker geeignetem weißen 80g/m² Papier.

Alle Ausführungen des Vordrucks, 1fach oder 2fach sind mit einer fortlaufenden Nummerierung versehen.