Schriftliche Weisungen nach ADR

  • Beschreibung

 

Schriftliche Weisungen nach ADR

 

170 gr/m²-Papier

auf zweiseitigem seidenmatt gestrichenem Bilderdruckpapier

 

 Die "Schriftlichen Weisungen" gem. ADR Punkt 5.4.3 sind vom Beförderer vor Antritt der Fahrt der Fahrzeugbesatzung zu übergeben und in der Fahrerkabine leicht zugänglich zu hinterlegen. Die Weisungen müssen in einer Sprache (in Sprachen) sein, die jedes Mitglied der Besatzung lesen und verstehen kann. 

 

Wir empfehlen, dass die Weisungen zusätzlich in den Landessprachen der Durchfuhrländer mitgegeben werden, damit auch evtl. Dritte (wie z.B. Feuerwehr etc.) diese verwenden können.

 

Folgende Sprachen können angeboten werden:

Deutsch, Englisch, Französisch, Niederländisch, Dänisch, Italienisch, Spanisch, Rumänisch, Slovenisch, Lettisch, für Belgien, Schwedisch, Norwegisch, Russisch

 

Weitere Sprachen folgen.  

Sollten Sie eine weitere Sprache benötigen, fragen Sie bitte gesondert an.

 

Mindestabnahme pro Ausführung: 10 Stück