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Einheitspapier Ausfuhr/Sicherheit (EPAS)
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0781 - Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen (2012)
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ab sofort lieferbar !!!
Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen
(ehem.:
Merkblatt
zum Einheitspapier)
ca. 210 Seiten, broschiert
Ausgabe 2012
Das neue Merkblatt ist ab den 01.01.2012 anzuwenden.
Das bisherige "Merkblatt zum Einheitspapier" wurde vom Bundesfinanzministerium neu gefasst und umbenannt. Es ist erheblich umfangreicher (210 Seiten) als das frühere "Merkblatt zum Einheitspapier (153 Seiten).
Das neue "Merkblatt ... Ausgabe 2012" enthält gegenüber dem früheren "0781" wesentlich mehr Erläuterungen und Ausfüllvorschriften zu den o.g. Zollanmeldungen.
Es gilt diesbezüglich sowohl für schriftliche als auch für elektronische Anmeldungen.
Ergänzende Bemerkungen, die sich nur auf die Verwendung des Einheitspapiers beziehen, wurden zusammengefasst.
Das vom Bundesministerium der Finanzen herausgegebene Merkblatt wird gewöhnlich zum Jahreswechsel aktualisiert.
033025 - Einheitspapier Ausfuhr / Sicherheit EPAS
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Einheitspapier Ausfuhr/Sicherheit EPAS
ECS/AES Notfallverfahren
3-fach
selbstdurchschreibender Schnelltrennsatz oder Laserfassung
Der Vordruck ist gemäß Ziffer 8.2.6 der Verfahrensanweisung zum IT-Verfahren ATLAS (Stand März 2009) im Rahmen des Ausfallkonzepts zu verwenden, wenn dort die Verwendung der Exemplare Nrn. 1, 2 und 3 des Einheitspapiers zugelassen ist. Sie sind gemäß Titel II Abschnitt I des Merkblatts zum Einheitspeier (E-VSF Z 34 55) auszufüllen.
Sofern mehr als eine Warenposition angemeldet wird, ist zusätzllich die Liste der Warenpositionen (Artikel 033026) vorzulegen.
033026 - Einheitspapier Ausfuhr / Sicherheit EPAS - Liste der Warenpositionen
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Einheitspapier Ausfuhr/Sicherheit EPAS - Liste der Warenpositionen
3-fach
selbstdurchschreibender Schnelltrennsatz oder
Laserfassung
Der Vordruck ist gemäß Ziffer 8.2.6 der Verfahrensanweisung zum IT-Verfahren ATLAS (Stand März 2009) im Rahmen des Ausfallkonzepts zu verwenden, wenn dort mehr als eine Warenposition angemeldet wird.
Der Vordruck ist gemäß Titel II Abschnitt I des Merkblatts zum Einheitspeier (E-VSF Z 34 55) auszufüllen.
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