Schriftliche Weisungen

 

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Schriftliche Weisungen nach ADR 2011

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Schriftliche Weisungen nach ADR 2011

 

170 gr/m²-Papier

auf zweiseitigem seidenmatt gestrichenem Bilderdruckpapier

 

Ab 01. Januar 2011 gilt: Die neuen "Schriftlichen Weisungen" gem. ADR 2011 Punkt 5.4.3 sind vom Beförderer vor Antritt der Fahrt der Fahrzeugbesatzung zu übergeben und in der Fahrerkabine leicht zugänglich zu hinterlegen. Die Weisungen müssen in einer Sprache (in Sprachen) sein, die jedes Mitglied der Besatzung lesen und verstehen kann. Die bisherige Fassung nach ADR 2009 kann gem. der allgemeinen Übergangsfrist gem. ADR Vorschrift 2011 Punkt 1.6.1.1 nur noch bis zum 30.06.2011 genommen werden.

 

Wir empfehlen, dass die Weisungen zusätzlich in den Landessprachen der Durchfuhrländer mitgegeben werden, damit auch evtl. Dritte (wie z.B. Feuerwehr etc.) diese verwenden können.

 

Folgende Sprachen können angeboten werden:

Deutsch, Englisch, Französisch, Niederländisch, Dänisch, Italienisch, Spanisch, Rumänisch, Slovenisch, Lettisch, für Belgien, Schwedisch, Norwegisch, Russisch

 

Weitere Sprachen folgen.  

Sollten Sie eine weitere Sprache benötigen, fragen Sie bitte gesondert an.